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Ordnung über Ehrungen
im Sportverband Kreis Steinburg e. V.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden,
wer laut Satzung Inhaber der goldenen Ehrennadel des KSV
ist und sich im Turnen und Sport um den Sportverband Kreis Steinburg in
besonderer Weise verdient gemacht
hat.
Die Ehrung erfolgt auf Beschluss des
Beirates durch den Ehrenbrief des KSV.
Als Auszeichnung kann verliehen werden:
- Verdienstnadel des
Sportverbandes Kreis Steinburg
- Silberne Ehrennadel des KSV
- Goldene Ehrennadel des KSV
Die
Verdienstnadel
Die Verdienstnadel kann an Personen
verliehen werden, die sich besondere Verdienste um den Sport
erworben haben. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass der
Betreffende bereits eine Ehrung durch
seinen Verein erhalten hat. Ausnahmen sind zulässig.
Die silberne Ehrennadel
Die silberne Ehrennadel kann für
langjährige verdienstvolle Arbeit in einem Amt des Sportverbandes
Kreis Steinburg verliehen werden. Ausnahmen sind zulässig und können
vom Vorstand beschlossen werden.
Die goldene Ehrennadel
Die goldene Ehrennadel kann an Personen
verliehen werden, die sich nach der Verleihung der silbernen
Ehrennadel weiterhin besondere Verdienste um den Sport und dem KSV
erworben haben. Zwischen der Verleihung der silbernen und der goldenen
Ehrennadel sollte mindestens ein Zeitraum von 5 Jahren liegen. Ober
Ausnahmen entscheidet der Vorstand des KSV.
- Antragsberechtigt für die Ehrung
durch Ernennung zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied ist
der Vorstand des KSV. Der Vorstand eines Kreisfachverbandes kann
einen entsprechenden Antrag an
den Vorstand des KSV richten. über die Ernennung entscheidet
satzungsgemäß der Kreissportverbandstag.
- Die Verleihung von Auszeichnungen
erfolgt auf Initiative des Vorstandes des KSV oder auf Antrag des
Vorstandes eines Mitgliedsverbandes (Kreis-Fachverbände oder
Vereine).
- Die Anträge sollen mindestens drei
Monate vor dem Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Ehrungs-
und Verleihungstages gestellt werden.
Die Auszeichnungen werden vom Vorstand
des Sportverbandes Kreis Steinburg e. V. verliehen.
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V. Urkunden und
Veröffentlichung |
über Ehrungen und Auszeichnungen werden
Urkunden ausgehändigt. Außerdem erfolgt die Veröffentlichung im
Jahresbericht des KSV.
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VI. Widerruf
von Ehrungen und Auszeichnungen |
- Der Beirat kann die Ernennung zum
Ehrenmitglied auf Antrag des Vorstandes des KSV widerrufen, wenn der
Betreffende sich seiner Ernennung als unwürdig erweist. Der
Vorstand eines Mitgliedsverbandes kann an den Vorstand einen
entsprechenden Antrag richten.
- Der Vorstand hat das Recht,
Auszeichnungen zu entziehen, wenn die Voraussetzungen gem. Abs. 1
vorliegen.
- Die Betroffenen sind verpflichtet, die
Auszeichnungen und Urkunden an den KSV zurückzugeben.
Die Ehrenordnung tritt am 15.9.79 in
Kraft.
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